Bauaufsichtliche Anordnung zur Herstellung einer feuerbeständigen Trennwand (F90), Bestimmung des Verantwortlichen und Voraussetzungen des Bauherrnwechsels
Durchsetzung einer bestandskräftigen Verpflichtung zum Nachweis der brandschutztechnischen Unbedenklichkeit durch eine vorläufige Bescheinigung eines Prüfsachverständigen für Brandschutz