Markenbeschwerdeverfahren – “infinita (Wort-Bild-Marke)/Infinia (Unionsmarke)” – zur Zulässigkeit der Beschwerde – offensichtliches Schreibversehen – zur Kennzeichnungskraft – Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit sowie Warenidentität – zum Aufmerksamkeitsgrad der maßgeblichen Verkehrskreise – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr