Markenbeschwerdeverfahren – „patentamtliches Umschreibungsverfahren“ – registerrechtliches Massenverfahren – keine Durchführung einer Beweisaufnahme und keine umfassende rechtliche Prüfung der materiellen Wirksamkeit des Rechtsübergangs seitens der Markenstelle – bei begründeten Zweifeln an einem Abschluss eines Abtretungsvertrages vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Umschreibungsantrag zurückzuweisen – Antragstellerin bleibt der Klageweg vor dem zuständigen ordentlichen Gericht unbenommen
Markenbeschwerdeverfahren – „patentamtliches Umschreibungsverfahren“ – registerrechtliches Massenverfahren – keine Durchführung einer Beweisaufnahme und keine umfassende rechtliche Prüfung der materiellen Wirksamkeit des Rechtsübergangs seitens der Markenstelle – bei begründeten Zweifeln an einem Abschluss eines Abtretungsvertrages vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Umschreibungsantrag zurückzuweisen – Antragstellerin bleibt der Klageweg vor dem zuständigen ordentlichen Gericht unbenommen
Markenbeschwerdeverfahren – „patentamtliches Umschreibungsverfahren“ – registerrechtliches Massenverfahren – keine Durchführung einer Beweisaufnahme und keine umfassende rechtliche Prüfung der materiellen Wirksamkeit des Rechtsübergangs seitens der Markenstelle – bei begründeten Zweifeln an einem Abschluss eines Abtretungsvertrages vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Umschreibungsantrag zurückzuweisen – Antragstellerin bleibt der Klageweg vor dem zuständigen ordentlichen Gericht unbenommen
(Überschießender Sachantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren – Anwendung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Bestreiten des Erhalts innerhalb der Drei-Tage-Frist)