Kosten- und Gebührenrecht

Abtrennung und Einstellung des Verfahrens

Aktenzeichen  AN 3 K 17.02136, AN 3 K 17.00408

Datum:
12.10.2017
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
Ansbach
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
BauGB BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, 6

 

Leitsatz

Tenor

1. Vom Verfahren AN 3 K 17.00408 wird der durch die Klageänderung vom 11. Oktober 2017 eingeführte streitgegenständliche Teil abgetrennt und unter dem Aktenzeichen AN 3 K 17.02136 eingestellt.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des eingestellten Verfahrens.
3. Der Streitwert wird bis zur Trennung auf 10.000,00 EUR festgesetzt, nach Trennung im Verfahren AN 3 K 17.00408 auf 7.500,00 EUR festgesetzt und im Verfahren AN 3 K 17.02136 auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

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