Kosten- und Gebührenrecht

Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

Aktenzeichen  (K) 1 F 579/16

Datum:
29.12.2016
Fundstelle:
BeckRS – 2016, 119700
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Miesbach
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
FamFG § 137, § 140
BGB § 1385

 

Leitsatz

Tenor

Der Antrag des Antragstellers vom 27.10.2016 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird abgelehnt.

Gründe

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 113 Abs. 1 FamFG, § 114 ZPO. Die isolierte Geltendmachung des Zugewinnausgleichs (auch als Stufenantrag) während laufenden Scheidungsverfahrens war gem. §§ 137, 140 FamFG nicht zulässig, zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 1385 BGB wurde nicht vorgetragen und ist auch nichts ersichtlich.
Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ist daher abzulehnen.

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