Aktenzeichen W 2 V 20.1446
Leitsatz
Verfahrensgang
W 2 V 20.1446 2020-10-16 Bes VGWUERZBURG VG Würzburg
Tenor
Das Rubrum der in den Verfahren W 2 V 20.1445, W 2 V 20.1446, W 2 V 20.1447, W 2 V 20.1448 und W 2 V 20.1449 gefassten Beschlüssen vom 16. Oktober 2020 wird jeweils dahingehend berichtigt, dass Herr … … statt als „Vollstreckungsgläubiger“ als „Antragssteller“ und der Markt Maßbach statt als „Vollstreckungsschuldner“ als „Antragsgegner“ bezeichnet wird.
Gründe
Die Falschbezeichnung der Parteien beruht auf einem offensichtlichen Schreibversehen beim Erstellen des Rubrums des Beschlusses und ist deshalb durch Berichtigungsbeschluss gem. §§ 122Abs. 1, 118 Abs. 1 VwGO zu korrigieren.