Aktenzeichen 20 BV 18.2239
Leitsatz
Verfahrensgang
M 10 K 16.3771 2018-07-26 Urt VGMUENCHEN VG München
Tenor
I. Das Verfahren wird aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärung der Beteiligten im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 23. September 2021 eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juli 2018 (M 10 K 16.3771) ist damit wirkungslos geworden.
II. Der Beklagte trägt gemäß seiner Kostenübernahmeerklärung vom 23. September 2021 die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 169,50 EUR festgesetzt.
Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§§ 152 Abs. 1, 158 Abs. 2 VwGO; §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).