Aktenzeichen 2 BvF 3/05, 2 BvG 3/05, 2 BvF 1/06
§ 68 BVerfGG
§ 76 BVerfGG
§ 11 FinAusglG 2005 vom 24.12.2003
Gründe
1
Die Antragsteller haben die Anträge, durch die die vorliegenden Verfahren eingeleitet wurden, mit Schriftsätzen vom 1. April
2011 und vom 11. April 2011 zurückgenommen. Die verbundenen Verfahren sind einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses
für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 115, 394 , m.w.N.).