Kosten- und Gebührenrecht

Planfeststellungsbeschluss; Klagebefugnis eines Grundstückskäufers; Auflassungsvormerkung

Aktenzeichen  9 B 75/11, 9 B 75/11 (9 C 14/11)

Datum:
24.10.2011
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
§ 42 Abs 2 VwGO
Spruchkörper:
9. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, 9. Juni 2011, Az: 1 KS 1/11, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Rechtsfrage geben, ob der Käufer eines Grundstücks, zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist und der fristgerecht Einwendungen erhoben hat, gegen einen Planfeststellungsbeschluss, mit dem Teile des Kaufgrundstücks in Anspruch genommen werden, klagebefugt im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO ist.
2
Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

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