Aktenzeichen S 17 R 1087/12
Leitsatz
Tenor
I. Die Klage gegen den Bescheid vom 15. April 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. September 2012 wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 96.036,25 Euro festgesetzt.