Ladungssicherung

Die Ladungssicherung ist ein Thema, das LKW-Fahrer, aber auch Autofahrer nicht unterschätzen sollten. Denn nicht optimal verstaut und gesicherte Transportgüter können unter Umständen zur Gefahr werden: Fracht kann bei einer Vollbremsung nach vorne rutschen und so den Fahrer gefährden. Verliert man Teile der Ladung, können nachfahrende Fahrer zu waghalsigen Brems-und Ausweichmanövern gezwungen sein. Was ist eine optimale Ladungssicherung? Nach §11 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) hat das Bundesamt für Güterverkehr darüber zu wachen, dass Rechtsvorschriften zur Ladungssicherung eingehalten werden. Zu diesen Rechtsvorschriften gehört § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach ist die Ladung in einem Fahrzeug – mitsamt allen Geräten zur Ladungssicherung – so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder bei einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutscht, umfällt, hin- und herrollt, herabfällt oder vermeidbaren Lärm erzeugt. Anzuwenden sind dann bei der Ladungssicherung die „anerkannte Regeln der Technik“. Bei der Ladungssicherung müssen deshalb z. B. physikalische Kräfte beachtet werden, die im sich Laufe der Fahrt und bei Fahrmanövern entfalten können. Denn Massen- und Fliehkraft führen z. B. dazu, dass nicht gesicherte Gegenstände bei Beschleunigung und Bremsung nicht an Ort und Stelle bleiben. Diesem Umstand kann man beispielsweise mit dem Einsatz von Zurrgurten oder Anti-Rutsch-Matten Rechnung tragen. Außerdem sollte man schwere Gegenstände im Fahrzeug so verteilen, dass die gesamte Ladefläche damit bedeckt ist, schwere Ladungsgegenstände sollten sich unten befinden, leichtere weiter oben verstaut werden. Die StVO macht außerdem Vorschriften dazu, ob und wie Ladung über ein Fahrzeug hinausragen darf: So dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen grundsätzlich nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Außerdem darf die Ladung nach hinten grundsätzlich nur bis zu 1,50 Meter über das Fahrzeug hinausragen und muss dann mit einer Fahne oder mit einem Schilf gekennzeichnet sein! Folgen einer ungenügenden Ladungssicherung Wer sich nicht ordnungsgemäß um die Ladungssicherung kümmert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Unter Umständen können auch Punkte in Flensburg drohen, wenn man mit ungesicherter Ladung im Straßenverkehr unterwegs ist.

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