Verkehrsrechtlich unterscheidet man zwischen E-Bikes und Pedelecs. E-Bikes sind Elektrofahrräder, die auch ganz ohne Tretbewegung vorankommen. Pedelecs sind Elektrofahrräder, bei denen der eingebaute Motor nur eine unterstützende Funktion hat. Er funktioniert also nur, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Für Pedelecs gelten die gleichen Regelungen wie für Fahrräder: Man braucht weder einen Führerschein noch muss man einen Helm tragen. Falls vorhanden sind Fahrradwege zu benutzen. Das gilt auch für die schnelle S-Pedelecs. E-Bikes hingegen zählen zu den Kleinkrafträdern mit geringer Leistung. Es gilt eine Helmpflicht, eine Versicherungspflicht und eine Kennzeichenpflicht. Darüber hinaus braucht man für ein E-Bike im verkehrsrechtlichen Sinne je nach Motorleistung auch eine Fahrerlaubnis.