Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist eine behördliche Genehmigung, um ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen zu dürfen. Fahrerlaubnis und Führerschein werden oft synonym verwendet. Allerdings sind Fahrerlaubnis und Führerschein nicht das Gleiche: Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, der Führerschein ist nur der Nachweis für diese Berechtigung. Erteilung der Fahrerlaubnis Die rechtlichen Grundlagen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis befinden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Eine Fahrerlaubnis nach §6 FeV wird in verschiedenen Klassen erteilt. Das Auto fällt z. B. in die Klasse B der Kraftfahrzeuge, Krafträder sind der Gruppe A und Lastwagen der Gruppe C untergeordnet. Dabei gibt es für jede Klasse diverse Unterkategorien, die sich nach Gesamtmasse und Höchstgeschwindigkeit der jeweiligen Kraftfahrzeuggruppe richten. Dabei ist es möglich, mit einer Fahrerlaubnis Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen zu führen: Die Fahrerlaubnis Klasse B (Auto) berechtigt z. B. derzeit (Stand: November 2017) dazu, auch Zugmaschinen der Klasse L und Kleinkrafträder der Klasse AM zu fahren. Nach §2 Absatz 2 StVG ist die Erlaubnis zu erteilen, wenn man seinen Wohnsitz im Inland hat, nach dem Fahrlehrergesetz ausgebildet wurde, eine praktische und theoretische Prüfung abgelegt („Führerscheinprüfung“) und das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Das Mindestalter richtet sich nach der jeweiligen Fahrzeugklasse. Grundsätzlich darf man ab 18 Jahre alleine Auto fahren, unter bestimmten Voraussetzungen wird der Führerschein ab 17 erteilt. Außerdem muss man geeignet sein, Kraftfahrzeuge zu führen. Das ist der Fall, wenn man die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen hat. Verlust der Fahrerlaubnis Nach §3 StVG muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich eine Person als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Anlass dafür, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, sind meist schwerwiegende Verstöße gegen Verkehrsvorschriften. Bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder beim Fahren unter Alkohol/Drogen kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Wer zu viele Punkte in Flensburg gesammelt hat, dem droht die gleiche Konsequenz.

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