Feuerwehreinfahrt

Jeder Autofahrer kennt die Beschilderung für eine Feuerwehreinfahrt, die auch als Feuerwehrzufahrt bezeichnet wird. Diese Einfahrten sind Teil der Brandschutzsicherheit von Gebäuden: Im Falle eines Brandes ist damit gewährleistet, dass Löschfahrzeug so nah wie möglich an den Brandort heranfahren zu können. Was ist eine Feuerwehreinfahrt und wann ist sie Pflicht? Die Feuerwehreinfahrt ist ein Zufahrtsweg für Rettungskräfte der Feuerwehr zu einem bestimmten Gebäude oder Gebäudeteil. Die Pflicht, eine ausgewiesene Feuerwehrzufahrt oder Feuerwehranfahrtszone zu haben, besteht bei allen öffentlichen Gebäuden. Dabei muss die Bauweise der Feuerwehreinfahrt bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • Befahrbarkeit für Feuerwehrfahrzeuge mit bis zu 16 Tonnen Gesamtgewicht
  • Breite von 3 Metern und Höhe von 3,5 Metern
Welche Folgen hat das Parken in der Feuerwehreinfahrt? Nach § 12 der Straßenverkehrsordnung (STVO) besteht in und vor amtlichen Feuerwehreinfahrten ein absolutes Halteverbot. Das bedeutet, man darf dort mit dem Auto weder kurz halten noch parken. Bei einem Verstoß droht regelmäßig ein Bußgeld. Steht man mit seinem Auto einem Rettungseinsatz im Weg, weil zum Beispiel ein Brand gelöscht werden muss, bekommt man nicht nur ein Bußgeld, sondern das Auto wird auch abgeschleppt. Um dem Löschfahrzeug und Rettungswagen die Zufahrt zu ermöglichen, kann das Auto sogar einfach beiseitegeschoben oder durch ein Fahrzeug weggedrückt werden, wenn das zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Die Höhe des Bußgelds für ein Parken in der Feuerwehreinfahrt beläuft sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog für Halten vor oder in der Feuerwehrzufahrt auf 10 EUR und für Parken auf 35 EUR. Wird dadurch ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr behindert, kostet der Verstoß ganze 65 EUR und man erhält einen Punkt in Flensburg. Amtliche Feuerwehrzufahrt Wichtig ist, dass das Parken in einer Feuerwehreinfahrt nur dann eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn in einer amtlichen Feuerwehrzufahrt geparkt wird. Ob es sich um eine amtliche Einfahrt für die Feuerwehr handelt oder nicht, erkennt man dabei am Verkehrsschild. Das amtliche Verkehrsschild der Feuerwehrzufahrt ist entweder ein Feuerwehrzusatzschild, dass mit einem Verkehrsschild für absolutes Halteverbot verbunden ist, oder ein Schild, das eine Feuerwehreinfahrt / Feuerwehrzufahrt ausweist und ein Siegel der Gemeinde oder der Feuerwehr trägt. Bei rein privat aufgestellten Schildern für eine Feuerwehreinfahrt droht kein Bußgeld nach der STVO, wenn man dagegen verstößt.

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