Motorrad–Führerschein

Wer in Deutschland ein Motorrad fahren will, braucht einen Motorrad-Führerschein. Je nachdem welche Führerscheinklasse für das gewünschte Zweirad erforderlich ist, werden unterschiedliche Anforderungen an den künftigen Motorradfahrer gestellt. Welchen Motorrad-Führerschein braucht man, um welches Motorrad zu fahren? Nach der Regelung zu den Führerscheinklassen gibt es bei dem Motorad-Führerschein insgesamt 4 Klassen: Klasse A und AM Die höchste Klasse ist der Motorrad-Führerschein Klasse A. Ist man in Besitz eines solchen Führerscheins, besitzt man die Fahrerlaubnis für alle Motorräder. Die niedrigste Klasse beim Motorrad-Führerschein ist AM. Damit ist es dem Führerscheininhaber gestattet, Krafträder zu fahren, die eine maximale Motorleistung von 4 kW und ein eingebautes Tempolimit von maximal 45 km/h haben. Der Motorrad-Führerschein AM wird umgangssprachlich auch als Mofa-Führerschein oder Roller-Führerschein bezeichnet. Klasse A2 Die zweithöchste Führerscheinklasse ist A2. Ist man in Besitz dieses Motorrad-Führerscheins, darf man

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis zu einer Motorleistung von 35 kW bzw. 48 PS und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,2 kW/kg fahren: Das bedeutet, bei einer Leistung von 35 kW muss das Motorrad also mindestens 175 kg wiegen, damit ein Motorrad-Führerschein der Klasse A2 ausreichend ist.
  • Alle Krafträder und Leichtkrafträder fahren, die von dem Motorradführerschein A1 und AM erfasst sind.
Klasse A1 Bei der Führerscheinklasse A1 darf man Krafträder mit einer Motorleistung von max. 11 kW und bis zu 125 ccm fahren. Auch hier gibt es eine Begrenzung für das Verhältnis Leistung und Gewicht. Die Grenze von 0,1 kW/kg darf nicht überschritten werden. Tempolimits gibt es nicht. Die Klasse A1 beinhaltet zudem die Fahrerlaubnis für alle Krafträder der Klasse AM. Was sind die Voraussetzungen für den Motorrad-Führerschein? Die wichtigste Voraussetzung ist, dass man ein gewisses Mindestalter für die verschiedenen Klassen des Motorrad-Führerscheins braucht. Die Altersgrenze bestimmt § 10 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
  • Klasse AM: Mindestalter: 16 Jahre
  • Klasse A1: Mindestalter: 16 Jahre
  • Klasse A2: Mindestalter: 18 Jahre
  • Klasse A: Mindestalter: 24 Jahre bei Direkterwerb / 20 Jahre bei Vorbesitz von A2
Neben dem notwendigen Alter des Führerscheinanwärters muss ein Motorradfahrer folgende Voraussetzungen beim Erwerb des Motorrad-Führerscheins erfüllen:
  • Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung der Fahrerlaubnis
  • Nachweis eines Sehtests
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses durch Vorlage einer Bescheinigung einer amtlichen anerkannten Stelle

Jetzt teilen: