Die MPU ist unter Verkehrssündern gefürchtet. Denn um sich nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wieder hinters Steuer setzen zu dürfen, muss man unter Umständen an einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung) teilnehmen. Viele Mythen ranken sich um diese Untersuchung, die umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt wird. Wann muss man zur MPU? Nach dem Entzug des Führerscheins ist man nicht mehr berechtigt, die darauf ausgewiesenen Fahrzeuge zu führen. Deshalb muss man bei der zuständigen Behörde – in der Regel bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz – eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Führerscheinstelle muss vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis allerdings prüfen, ob man geeignet ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Bestehen Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlichen Eignung, kann im Einzelfall eine MPU gefordert werden. MPU: Alkoholfahrt und Drogen im Straßenverkehr Am häufigsten geben Alkoholfahrten Anlass für eine MPU, beispielsweise wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille hinterm Steuer oder am Lenker (Motorrad und Fahrrad!) erwischt wurde. Auch bei niedrigeren Promillewerten kann eine MPU drohen, vor allem, wenn man mehrmals wegen Alkoholfahrten im Straßenverkehr auffällig wurde. Auch das Fahren unter Drogeneinfluss führt zu einer MPU und selbst wenn der Fahrerlaubnisbehörde bekannt ist, dass man außerhalb des Straßenverkehrs gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat, kann eine MPU angeordnet werden. Letztlich droht eine MPU auch, wenn man mehr als sieben Punkte in Flensburg gesammelt oder Verkehrsstraftaten begangen hat, wie beispielsweise Fahrerflucht gem. §142 StGB. Wie läuft eine MPU ab? Die MPU kann nur durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) durchgeführt werden. Die bekannteste ist wohl der Technische Überwachungsverein (TÜV). Die Untersuchung ist in vier Teilbereiche gegliedert. Als Erstes wird eine schriftliche Befragung hinsichtlich Lebenslauf, Erkrankungen und dem jeweiligen Untersuchungsanlass durchgeführt. In der anschließenden medizinischen Untersuchung wird insbesondere durch Urin- und Blutproben festgestellt, ob man immer noch Drogen oder Alkohol konsumiert, falls ein dementsprechender Anlass für die MPU vorlag. Danach werden Leistungstests durchgeführt, wobei v. a. Reaktionsfähigkeit und Konzentrationsvermögen im Fokus stehen. In der abschließenden psychologischen Untersuchung versucht ein Gutachter durch eine komplexe Fragestrategie herauszufinden, ob man das eigene verkehrswidrige Verhalten einsieht und die Absicht hat, sich künftig zu bessern.