Probezeit

Während der Probezeit sollten sich Fahranfänger möglichst keinen verkehrsrechtlichen Fehler leisten. Zu schnelles Fahren, Alkohol am Steuer oder ein Rotlichtverstoß werden in der Probezeit besonders hart geahndet. Denn in dieser Zeit sollen die Fahranfänger ihr verkehrssicheres Fahrverhalten unter Beweis stellen. Was heißt Probezeit und wie lange dauert sie? Sobald man als Fahranfänger seine Fahrerlaubnis erwirbt, bekommt man eine Probezeit mit einer Dauer von grundsätzlich zwei Jahren für den Führerschein auferlegt. Beginn und Ende der Probezeit sind auf dem Führerschein vermerkt. Während dieser zwei Jahre soll der Fahranfänger seine Sicherheit hinter dem Steuer und im Straßenverkehr beweisen und natürlich Verkehrsregeln strikt beachten. Lässt man sich in dieser Zeit keinerlei Verkehrsverstöße zu Schulden kommen, läuft die Probezeit automatisch zwei Jahre nach der bestandenen praktischen Prüfung aus. Eine Verlängerung auf vier Jahre erfolgt hingegen, wenn der Fahranfänger Verkehrsverstöße während dieser Zeit begeht. Eine Verkürzung ist hingegen möglich, wenn man als Fahranfänger bereits besondere praktische Erfahrung im Straßenverkehr nachweisen kann. Was passiert, wenn man in der Probezeit Strafzettel oder Bußgelder bekommt? Verstößt man während der Probezeit gegen Verkehrsrecht, hat das neben den üblichen Konsequenzen besondere Rechtsfolgen. Für die Einschätzung der Konsequenzen ist allerdings nach sogenannten A-Verstößen und B-Verstößen zu unterscheiden. A-Verstöße sind schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht. Das sind alle Straftaten, die eine Gefährdung des Straßenverkehrs beinhalten und alle Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Als A-Verstoß gelten zum Beispiel:

  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrerflucht
  • Nötigung
  • Fahren unter Alkohol (Promillegrenze 0,0) oder Drogeneinfluss
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Missachtung Rechtsfahrgebot oder Mindestabstand
  • Ordnungswidriges Wenden, Rückwärtsfahren, Abbiegen und Überholen
  • Rotlichtverstoß oder Vorfahrt nicht beachtet
Begeht man während der Probezeit einen A-Verstoß, drohen neben dem „normalen Bußgeld“ und Punkten eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar, eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. B-Verstöße sind Verkehrsordnungswidrigkeiten, die als weniger schwerwiegend gelten und als einmaliger Ausrutscher regelmäßig keine besonderen Konsequenzen nach sich ziehen, also z. B. ein Strafzettel wegen Falschparkens. Allerdings sollten Fahranfänger auch mit B-Verstößen vorsichtig sein, da zwei solche Verstöße als ein A-Verstoß geahndet werden.

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