Noch schnell bei Gelb über die Ampel und schon ist es passiert: Beim Überqueren der Kreuzung ist die Ampel rot. Dank der modernen Rotlichtüberwachung der Polizei entgeht kaum ein Rotlichtverstoß unbemerkt. Bei Rot über die Ampel zu fahren ist ein schwerer Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht – dementsprechend hart trifft einen dann auch der Bußgeldbescheid und ggfs. weitere Folgen. Wann spricht man von einem Rotlichtverstoß? Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn man mit seinem Kraftfahrzeug oder Fahrrad im Straßenverkehr bei einer Ampelanlage entgegen einem roten Lichtsignal weiterfährt. Verkehrsrechtlich wird dabei zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Der einfache Rotlichtverstoß ist gegeben, wenn die Ampel, im Zeitpunkt der Überquerung der Anlage, noch nicht länger als eine Sekunde rot geleuchtet hat. Der qualifizierte Rotlichtverstoß ist gegeben, wenn die Ampel, in dem Zeitpunkt der Überquerung der Anlage, bereits mehr als eine Sekunde rot geleuchtet hat oder ein anderer Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet wurde, dass man die Ampel bei Rot überfahren hat. Nachweis des (qualifizierten) Rotlichtverstoßes Damit diese unterschiedlichen Fälle des Rotlichtverstoßes rechtswirksam verfolgt werden können, muss ein Nachweis erfolgen, welcher Rotlichtverstoß begangen wurde. Bei dem einfachen Rotlichtverstoßes reicht eine Zeugenaussage, insbesondere eines Polizeibeamten, als Nachweis aus. Für einen qualifizierten Rotlichtverstoß müssen genauere Beweise, wie etwa durch eine Rotlichtüberwachungsanlage, vorgelegt werden. Mit einer Rotlichtüberwachungsanlage kann durch Induktionsstreifen in der Fahrbahn die genaue Fahrzeugbewegung gemessen werden. Die Feststellung, wie lange die Ampel auf Rot geschaltet war, ist daher unproblematisch möglich und beweisbar. Welche Strafe droht bei Überfahren der roten Ampel? Bei der verkehrsrechtlichen Strafe für einen Rotlichtverstoß wird ebenfalls zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Ein einfacher Verstoß wird nach dem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 90 EUR und drei „Punkten in Flensburg“ geahndet. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß zieht regelmäßig ein Bußgeld in Höhe von 200 EUR, vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat nach sich. Diese Strafe kann sich allerdings noch deutlich erhöhen, wenn im Zusammenhang mit dem Rotlichtverstoß ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder ein Unfall verursacht wurde.