Strafzettel

Strafzettel verteilen Polizei und Politessen bei kleineren Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel beim falschen Parken oder Parken ohne Parkschein. Wer hier von einem Knöllchen spricht, meint in der Regel dasselbe wie einen Strafzettel. Was ist ein Strafzettel? Der Strafzettel ist eine Vorstufe des Bußgeldbescheids. Er dient der Vereinfachung bei der kommunalen Verwaltung und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr. Geringfügige Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften werden mit einem Strafzettel geahndet. An sich ist der Strafzettel ein Hinweiszettel, der den Verstoß des jeweiligen Autofahrers vermerkt und die Bezahlung einer Geldstrafe ermöglicht. Meist handelt es sich um eine Zahlungsaufforderung zwischen 5 und 35 EUR die bar oder per Überweisung beglichen werden kann. Dadurch lässt sich ein längeres Ordnungswidrigkeitsverfahren mit eventuellem gerichtlichen Strafverfahren vermeiden. Durch das Knöllchen erhält ein Autofahrer bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsvorschriften also die Möglichkeit die Geldstrafe sofort zu begleichen und den Fall damit zu erledigen. Welche Folge hat es, wenn der Strafzettel nicht bezahlt wird? Will man einen Strafzettel nicht bezahlen, wertet das die Behörde als Einspruch gegen den Strafzettel und leitet ein Bußgeldverfahren ein. Die Konsequenz ist dann ein offizielles Schreiben im Briefkasten mit dem Namen Bußgeldbescheid. Darin wird meist der Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht beschrieben und man erhält 14 Tage Zeit, um gegen den Vorwurf Einspruch einzulegen. Hält man sich nicht an die Frist, gilt der Bußgeldbescheid als anerkannt. Dann kann man sich auch nicht mehr dagegen wehren, wenn das Knöllchen zu Unrecht unter dem Scheibenwischer klemmte. Was ist, wenn der Strafzettel falsch ist? Ist der Strafzettel falsch, kann man das direkt bei der jeweiligen Behörde, die auf dem Knöllchen genannt ist, reklamieren. Alternativ kann man den Strafzettel auch erstmal nicht bezahlen und darauf warten, dass der Bußgeldbescheid kommt. Dann legt man innerhalb der 14 Tage Einspruchsfrist den Einspruch ein. In dem Einspruch ist dann darzulegen, warum der Strafzettel nicht richtig ist.

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