TÜV

Der TÜV ist abgelaufen – zu dieser Erkenntnis kommen jährlich etliche Autofahrer oder Motorradfahrer in Deutschland, wenn sie einen Blick auf die Prüfplakette ihres Fahrzeugs werfen. Viele davon unternehmen erstmal nichts. Dabei kann ein abgelaufener TÜV durchaus Konsequenzen haben. Technischer Überwachungsverein – kurz „TÜV“ Der TÜV ist eine staatlich anerkannte Prüforganisation, deren Anfänge bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen. Als infolge einer gewaltigen Dampfkesselexplosion zahlreiche Menschen getötet und verletzt wurden, gründete man 1866 den Dampfkessel-Revisions-Verein in Mannheim. Dieser Verein war ab diesem Zeitpunkt für die technische Überprüfung von Dampfkesseln zuständig. Heute kümmert sich der TÜV um technische Inspektionen und Qualitätsprüfungen innerhalb diverser Branchen. Am besten bekannt ist der TÜV aber für seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Fahrzeugsicherheit. Die Hauptuntersuchung – umgangssprachlich „TÜV“ Auch wenn mittlerweile längst nicht mehr nur der Technische Überwachungsverein für die Hauptuntersuchung (HU) zuständig ist: Die Hauptuntersuchung wird immer noch von vielen Autofahrern und Motorradfahrern als „TÜV“ bezeichnet. Die HU hat ihre rechtliche Grundlage in §29 StVZO. Danach müssen alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen auf ihre Verkehrstauglichkeit untersucht werden. Ein neuer Pkw beispielsweise muss erstmals nach drei Jahren „zum TÜV“, danach alle zwei Jahre. Wann genau die HU fällig wird, kann man an der TÜV-Plakette ablesen, die sich auf dem hinteren Nummernschild befindet. Die Zahl in der Mitte gibt das Jahr an, die oberste Zahl den Monat. Die Kosten der HU trägt der Fahrzeughalter. Zum Prüfkatalog der Hauptuntersuchung gehört z. B. die Feststellung der Funktionsfähigkeit von Bremsen, Elektronik oder der Reifen. Auch die Abgasuntersuchung (AU) ist Bestandteil der Hauptuntersuchung. Ist das Fahrzeug mangelfrei, bekommt es eine neue TÜV-Plakette. Bei nicht bestandener HU, müssen Mängel innerhalb eines Monats behoben werden. „Abgelaufener TÜV“ und die Folgen Ist die TÜV-Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, fällt eine umfassendere und somit teurere Prüfung an. Je nachdem, wie viele Monate überschritten wurden, ist man zur Zahlung eines Verwarngeldes bzw. Bußgeldes verpflichtet oder man bekommt einen Punkt in Flensburg.

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