Um die verkehrsbedingte Feinstaubbelastung in Ballungsräumen einzudämmen, wurde vor einigen Jahren die Umweltplakette eingeführt. Eine erhöhte Feinstaubbelastung in der Luft führt zu einem erhöhten Gesundheitsrisiko. Zwar konnte die Feinstaubbelastung in den letzten Jahren reduziert werden, aber vor allem in deutschen Großstädten ist sie immer noch hoch. Was ist die Umweltplakette? Im März 2007 haben bereits die ersten Städte Umweltzonen ausgewiesen. Mittlerweile gibt es in Deutschland 55 Umweltzonen. Dazu gehören beispielsweise die Städte Berlin, Köln und München. In diesen Städten darf man nur noch mit einem Kraftfahrzeug unterwegs sein, das eine Umweltplakette besitzt. Sie muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe befestigt sein. Die Plakette kann man beispielsweise bei allen Kfz-Zulassungsstellen oder den technischen Überwachungsvereinen wie Dekra oder TÜV erwerben. Die Umweltplakette gibt es in verschiedenen Farben: Mit einer grünen Plakette darf man in allen Umweltzonen fahren, mit einer gelben Plakette nur noch in einer Umweltzone in Deutschland – nämlich in Neu-Ulm (Stand Sommer 2017). Hat man eine rote Umweltplakette an der Windschutzscheibe, darf man sich mit dem Fahrzeug in keiner Umweltzone fortbewegen. Momentan (Stand Sommer 2017) gibt es in Deutschland Diskussionen darüber, ob auch eine blaue Umweltplakette eingeführt werden soll, die vor allem viele Dieselfahrzeuge aus Umweltzonen verbannen würde. Welche Umweltplakette für welches Fahrzeug? Welche Umweltplakette das eigene Fahrzeug bekommt, hängt davon ab, welcher der insgesamt vier Schadstoffklassen es angehört. Sie lässt sich anhand des Emissionsschlüssels bestimmen, der auf den Fahrzeugpapieren abgedruckt ist. Mithilfe dieses Schlüssels lässt sich die Feinstaubemission des Fahrzeugs ermitteln. Dabei gilt: Je geringer die Feinstaubemission, desto höher die Schadstoffklasse. Fahrzeuge der Klasse eins erhalten daher keine Umweltplakette, diejenigen der Klasse zwei bekommen die rote Plakette, die dritte Schadstoffklasse führt zur gelben Plakette und die vierte ermöglicht die grüne Umweltplakette. Was passiert, wenn man ohne Umweltplakette in Umweltzonen fährt? Man ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Umweltplakette an die Windschutzscheibe zu kleben. Der Fahrer erhält weder Punkte in Flensburg noch muss er mit einem Fahrverbot rechnen, wenn er ohne Plakette in einer Umweltzone unterwegs ist. Allerdings kann in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro fällig werden.