Wildschaden

Ein Wildschaden ist in Deutschland längst keine Seltenheit mehr. Laut der Wildunfall-Statistik 2015/2016 des Deutschen Jagdverbands kamen in diesem Zeitraum mehr als 200.000 Wildtiere durch Unfälle im Straßenverkehr, insbesondere durch Zusammenstöße mit Pkws ums Leben. Durch vorausschauende und aufmerksame Fahrweise kann man als Autofahrer das Risiko, in einen Wildunfall verwickelt zu werden, allerdings deutlich reduzieren. Kommt es dennoch zu einem Unfall mit Wildschaden, sollte man einige Verhaltensregeln beachten. Wildschaden vermeiden Zu gewissen Zeiten sind Rehe, Hirsche, Wildschweine und Co um einiges aktiver als sonst. Wild ist zu jeder Jahreszeit vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung unterwegs, um Futter und paarungswillige Artgenossen zu finden. Außerdem besteht im Herbst und Winter für Autofahrer ein größeres Risiko, auf der Fahrbahn auf Wildtiere zu treffen, da sie in diesen Jahreszeiten häufiger ihr gewohntes Terrain verlassen, um genügend Nahrung aufzuspüren. Am Waldanfang und -ende findet dann besonders oft Wildwechsel statt. Deswegen finden sich dort oft Warnschilder, die man als Autofahrer unbedingt ernst nehmen und seine Fahrweise entsprechend anpassen sollte. Wild auf der Fahrbahn Steht aber plötzlich ein Tier auf oder neben der Straße, sollte man, neben der Bremse, auch die Hupe betätigen und im Zweifel auch das Fernlicht ausschalten. Das Licht blendet Tiere und macht sie orientierungslos, was die Kollisionsgefahr erhöht. Falls man dem Tier kaum noch ausweichen kann, sollte man einen Zusammenstoß und damit einhergehend einen Wildschaden in Kauf nehmen und nicht ausweichen. Denn bei einem Ausweichmanöver ist die Gefahr, von der Fahrbahn abzukommen, gegen einen Baum oder ein entgegenkommendes Fahrzeug zu prallen, zu groß. Richtiges Verhalten nach einem Wildschaden Kommt es zu einer Kollision mit einem Wildtier, muss man in jedem Fall anhalten und die Unfallstelle absichern. Man sollte sich dem verletzten Tier nicht nähern. Es könnte panisch reagieren oder Krankheiten übertragen! Wichtig ist außerdem, dass man das Tier nicht in den Kofferraum packen und mitnehmen darf. Andernfalls macht man sich wegen Wilderei nach §292 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Man sollte zudem die Polizei oder den Jagdpächter verständigen, damit der Wildschaden dokumentiert und eine Wildschadenbestätigung für die Versicherung ausgestellt wird.

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