Jedes Jahr sind nach ihrer Zulassung Krafträder in hoher Anzahl auf deutschen Straßen unterwegs. Die Zulassung löst oft wenig Begeisterung bei Motorradfahrern aus, wenn sie sich erstmalig auf ihr motorisiertes Zweirad schwingen wollen. Oft stellt sich dann die Frage, welche Papiere man als Biker z. B. für die Zulassung von Motorrädern benötigt und welche sonstigen Voraussetzungen das Kraftrad erfüllen muss, damit es zugelassen werden kann. Fest steht dabei jedenfalls, dass bezüglich der Zulassung Krafträder nicht gleich Krafträder sind. Zulassung Krafträder: zulassungspflichtig und zulassungsfrei Laut §3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur gefahren werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Das gilt auch für Krafträder, aber nicht für alle Krafträder gleichermaßen. Grundsätzlich unterscheidet man bei der Zulassung Krafträder-Typen. §3 FZV nimmt hinsichtlich der Zulassung einige Krafträder aus, zum Beispiel Leichtkrafträder. Leichtkrafträder sind Krafträder mit einer Nennleistung von maximal 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mindestens 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3. Das sind dann beispielsweise kleine Roller und Mopeds, die wie die noch kleineren Mofas zulassungsfrei sind. Allerdings darf man sich mit dem Leichtkraftrad auf öffentlichen Straßen auch nur bewegen, wenn das Fahrzeug ein Kennzeichen hat. Dieses Kennzeichen erhält man, wenn man eine Versicherung für das Fahrzeug abschließt. Motorräder sind hingegen zulassungspflichtig. Zulassung Krafträder – Voraussetzungen Damit nach der Zulassung Krafträder legal auf der Straße unterwegs sind, muss man sich an die jeweilige Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle des Wohnortes wenden. Die Zulassung des Kraftrads muss am Hauptwohnsitz erfolgen. Es ist also nicht zulässig, das Fahrzeug am Zweitwohnsitz anzumelden. Um im Rahmen der Zulassung Krafträder ordnungsgemäß anzumelden, sind einige Unterlagen notwendig. Unbedingt muss man der Zulassungsstelle einen Versicherungsnachweis aushändigen. Diesen Versicherungsnachweis stellt die jeweilige Versicherungsgesellschaft aus. Außerdem muss man beispielsweise Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorlegen – mittlerweile bekannt als Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Nicht zuletzt sollte man Ausweis und Führerschein bereithalten, wenn man sich auf den Weg zur Zulassungsstelle macht. Liegen alle Zulassungsvoraussetzungen vor, teilt die Kfz-Zulassungsstelle jedem Fahrzeug ein Kennzeichen zu.