Medizinrecht

Beihilfefähigkeit; In-vitro-Fertilisation

Aktenzeichen  5 B 29/12

Datum:
16.10.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 6 Abs 1 BBhV
Spruchkörper:
5. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 14. Februar 2012, Az: 2 S 3010/11, Urteil

Gründe

1
Die zulässige Beschwerde ist begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die Revision kann dem Senat Gelegenheit zur Beantwortung der Frage geben, ob hinsichtlich von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung in Gestalt einer so genannten heterologen In-vitro-Fertilisation die Gewährung von Beihilfe beansprucht werden kann.

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