Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Abweisung der Berufung

Aktenzeichen  13 S 9111/16

Datum:
24.1.2017
Fundstelle:
BeckRS – 2017, 152098
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
München I
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 3, § 511

 

Leitsatz

Verfahrensgang

224 C 11154/15 2016-04-22 Endurteil AGMUENCHEN AG München

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 22.04.2016, Aktenzeichen 224 C 11154/15, wird verworfen.
2. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 300,00 € festgesetzt.

Gründe

Hinsichtlich der Darstellung des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand im angefochtenen Urteil des Amtsgerichts München vom 22.04.2016 Bezug genommen. Im Berufungsverfahren verfolgen die Beklagten den erstinstanzlichen Klageabweisungsantrag weiter, die Klägerin beantragt die Zurückweisung der Berufung.
Zur Begründung wird auf die vorausgegangenen Hinweise der Kammer vom 14.7.2016 und 22.12.2016 Bezug genommen.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde in Anwendung des § 3 ZPO bestimmt.

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