Aktenzeichen 8 U 3888/20
Leitsatz
Verfahrensgang
8 U 3888/20 2021-02-22 Hinweisbeschluss OLGNUERNBERG OLG Nürnberg
Tenor
1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.362.414,23 € festgesetzt.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.