Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Berichtigung des Endurteils wegen offensichtlichen Schreibversehens

Aktenzeichen  28 C 7279/15 WEG

Datum:
15.3.2016
Fundstelle:
BeckRS – 2016, 130886
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Nürnberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 319

 

Leitsatz

Verfahrensgang

28 C 7279/15 2016-02-24 Endurteil AGNUERNBERG AG Nürnberg

Tenor

Das Endurteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 24.02.2016 wird
im Tenor wie folgt berichtigt:
V. Der Streitwert wird auf 7.879,70 € und ab 03.02.2016 auf 23.011,60 € festgesetzt.

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Mietrecht: Was tun bei Heizungsausfällen?

Gerade in den kälteren Monaten ist eine funktionierende Heizung für die Wohnqualität von Mietern unerlässlich. Ein plötzlicher Heizungsausfall kann nicht nur unangenehm sein, sondern auch rechtliche Fragen aufwerfen. Hier sind einige wichtige Informationen, was Mieter beachten sollen.
Mehr lesen