Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Berichtigung des Endurteils wegen offensichtlichen Schreibversehens

Aktenzeichen  28 C 7279/15 WEG

Datum:
15.3.2016
Fundstelle:
BeckRS – 2016, 130886
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Nürnberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 319

 

Leitsatz

Verfahrensgang

28 C 7279/15 2016-02-24 Endurteil AGNUERNBERG AG Nürnberg

Tenor

Das Endurteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 24.02.2016 wird
im Tenor wie folgt berichtigt:
V. Der Streitwert wird auf 7.879,70 € und ab 03.02.2016 auf 23.011,60 € festgesetzt.

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

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