Aktenzeichen 2 OWi 962 Js 7776/19
Leitsatz
Berichtigung eines Beschlusstenors wegen eines offensichtlichen Schreibversehens. (redaktioneller Leitsatz)
Verfahrensgang
2 OWi 962 Js 7776/19 2019-11-16 Bes AGKITZINGEN AG Kitzingen
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Kitzingen vom 16.11.2019 wird dahingehend ergänzt, dass der Tenor wie folgt lautet:
„Das gegen den Richter am Amtsgericht … gerichtete Ablehnungsgesuch des Verteidigers vom 07.11.2019 wird als unbegründet zurückgewiesen.“
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor. Die Zurückweisung des Gesuchs ergibt sich zwar aus den Gründen des Beschlusses, wurde jedoch versehentlich nicht in den Tenor übernommen.