Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Berichtigung eines Urteils

Aktenzeichen  17 C 1411/19

Datum:
11.2.2020
Fundstelle:
BeckRS – 2020, 16728
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Coburg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 319

 

Leitsatz

Tenor

Das Endurteil des Amtsgerichts Coburg vom 27.11.2019 wird in den Gründen auf Seite 2 des Urteils, im dritten Absatz des Tatbestandes, Zeile 4/5 wie folgt berichtigt:
Anstelle des Wortes „Überflussguthaben“ lautet es richtigerweise „Überschussguthaben“

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

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