Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Berufung, ZPO

Aktenzeichen  8 U 1012/21

Datum:
6.9.2021
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 24796
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
Nürnberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

1.
2.

Verfahrensgang

8 U 1012/21 2021-08-09 Hinweisbeschluss OLGNUERNBERG OLG Nürnberg

Tenor

1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 122.330,00 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

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