Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Berufung, Zulassung, Zustellung, Anfechtung, Verwaltungsgerichtshof, Berufungsverfahren, Ablauf, Verpflichtung, Postfach, Bezug, Vorschriften, vertreten, Postfachanschrift, Vorsitzenden, Zulassung der Berufung

Aktenzeichen  19 ZB 19.1784

Datum:
24.6.2021
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 23040
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Verfahrensgang

W 7 K 18.1021 2019-07-01 Urt VGWUERZBURG VG Würzburg

Tenor

I. Die Berufung wird zugelassen, weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit Urteils bestehen (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
II. Der Streitwert wird vorläufig auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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