Aktenzeichen 25 U 1054/15
Datum:
16.6.2016
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2016, 12648
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 516 Abs. 3
Leitsatz
Verfahrensgang
25 U 1054/15 2016-06-03 Hinweisbeschluss OLGMUENCHEN LG München I
Tenor
1. Die beklagte Partei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die beklagte Partei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 4.155,65 € festgesetzt.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.