Miet- und Wohnungseigentumsrecht

FamFG, Schreibversehen, Diktat, offensichtliches, ZPO, offensichtliches Schreibversehen

Aktenzeichen  002 F 185/21

Datum:
30.8.2021
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 47274
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Bad Kissingen
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Verfahrensgang

2 F 185/21 2021-08-04 Endbeschluss AGBADKISSINGEN AG Bad Kissingen

Tenor

Der Endbeschluss des Amtsgerichts Bad Kissingen vom 04.08.2021 wird im Tenor unter Ziffer 4. dahingehend berichtigt, dass der zu zahlende Unterhaltsrückstand 1.707,50 € beträgt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf §§ 113 FamFG, 319 ZPO. Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

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