Aktenzeichen 483 C 249/20 WEG
Leitsatz
Tenor
I. Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an die WEG , , EUR 13.450,19 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins nach § 247 BGB ab 17.01.2020 zu bezahlen.
II. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Der Streitwert des Verfahrens wird auf EUR 13.450,19 festgesetzt.