Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mieterhöhung bei Reihenhausmiete: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten

Aktenzeichen  VIII ZR 360/12

Datum:
3.7.2013
Gerichtsart:
BGH
Dokumenttyp:
Urteil
Normen:
§ 558 Abs 2 BGB
§ 286 ZPO
Spruchkörper:
8. Zivilsenat

Verfahrensgang

vorgehend LG Aachen, 11. Oktober 2012, Az: 2 S 517/11vorgehend AG Geilenkirchen, 9. November 2011, Az: 10 C 86/10

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 11. Oktober 2012 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als bezüglich einer Erhöhung der Nettomiete auf 418,06 € monatlich zum Nachteil der Klägerin erkannt worden ist. Insoweit wird die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen vom 9. November 2011 zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3 zu tragen.
Von Rechts wegen

Tatbestand

1
Der Beklagte ist seit dem Jahr 1993 Mieter eines Reihenhauses der Klägerin in Geilenkirchen-N.. Bei diesem Ortsteil von Geilenkirchen handelt es sich um eine im Jahr 1953 errichtete ehemalige Soldatensiedlung, die zum unmittelbar benachbarten heutigen NATO-AWACS-Flughafen gehörte und sich nunmehr insgesamt im Eigentum der Klägerin befindet. Die Nettomiete für das 94,8 qm große Haus betrug zuletzt 4,20 € je qm.
2
Mit Schreiben vom 23. September 2009 verlangte die Klägerin von dem Beklagten unter Bezugnahme auf den Mietspiegel von Geilenkirchen die Zustimmung zu einer Erhöhung der monatlichen Nettomiete auf 4,86 € je qm. Der Beklagte erteilte die Zustimmung nicht.
3
Das Amtsgericht hat der auf Zustimmung zu der begehrten Mieterhöhung gerichteten Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens überwiegend stattgegeben. Das Berufungsgericht hat das erstinstanzliche Urteil unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Beklagten teilweise geändert und den Beklagten nur zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung auf monatlich 407,64 € (4,30 € je qm) verurteilt. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt die Klägerin die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Mietrecht: Was tun bei Heizungsausfällen?

Gerade in den kälteren Monaten ist eine funktionierende Heizung für die Wohnqualität von Mietern unerlässlich. Ein plötzlicher Heizungsausfall kann nicht nur unangenehm sein, sondern auch rechtliche Fragen aufwerfen. Hier sind einige wichtige Informationen, was Mieter beachten sollen.
Mehr lesen