Aktenzeichen 207 F 1427/19
Leitsatz
Verfahrensgang
207 F 1427/19 2019-11-07 Endbeschluss AGREGENSBURG AG Regensburg
Tenor
Der Endbeschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 07.11.2019 wird im Tenor wie folgt berichtigt:
Der Antragssteller wird in Abänderung des Endbeschlusses des Amtsgerichts Regensburg vom 13.04.2017, Aktenzeichen 207 F 2583/16 verpflichtet, an die Antragsgegnerin ab dem 01.04.2019 einen monatlichen, jeweils monatlich im Voraus fälligen nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von 506,00 € zu bezahlen.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf §§ 113 FamFG, 319 ZPO. Es liegt ein offensichtlicher Rechenfehler vor. Aus den Gründen ergibt sich, dass die Zahlungspflicht auf 506 Euro tenoriert werden muss.