Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rücknahme der Berufung

Aktenzeichen  1 U 34/19

Datum:
11.7.2019
Fundstelle:
BeckRS – 2019, 19267
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
Bamberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 516 Abs. 3

 

Leitsatz

Verfahrensgang

1 U 34/19 2019-06-12 Hinweisbeschluss OLGBAMBERG OLG Bamberg

Tenor

1. Die Beklagte zu 2) ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Beklagte zu 2) hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 15.576,78 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

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