Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rücknahme der Berufung

Aktenzeichen  25 U 3770/17

Datum:
29.1.2018
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 5812
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 516 Abs. 3

 

Leitsatz

Verfahrensgang

25 U 3770/17 2018-01-15 Endurteil OLGMUENCHEN LG Landshut

Tenor

1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 17.688,96 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel