Aktenzeichen 1 S 872/17
Datum:
14.3.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 3881
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
Ansbach
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 516 Abs. 3
Leitsatz
1 C 435/16 AG Weißenburg i. Bay.
Verfahrensgang
1 C 435/16 2017-08-11 Endurteil AGWEISSENBURGBAY AG Weißenburg
Tenor
1. Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 650,00 € festgesetzt.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
Für die Richtigkeit der Abschrift
Ansbach, 14.03.2018