Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Verweis auf Sitzungsprotokoll

Aktenzeichen  42 S 1207/17

Datum:
31.1.2018
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 42420
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
Würzburg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 540 Abs. 1 S. 2

 

Leitsatz

Der Inhalt der Entscheidungsgründe des Berufungsurteils kann nach Maßgabe von § 540 Abs. 1 S. 2 ZPO auch in das Sitzungsprotokoll aufgenommen werden. (redaktioneller Leitsatz)

Verfahrensgang

18 C 718/17 2017-06-13 Urt AGWUERZBURG AG Würzburg

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 13.06.2017, Az. 18 C 718/17, wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Amtsgerichts Würzburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Gründe

Inhalt der Entscheidungsgründe im Sitzungsprotokoll gem. § 540 Abs. 1 S. 2 ZPO.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Mietrecht: Was tun bei Heizungsausfällen?

Gerade in den kälteren Monaten ist eine funktionierende Heizung für die Wohnqualität von Mietern unerlässlich. Ein plötzlicher Heizungsausfall kann nicht nur unangenehm sein, sondern auch rechtliche Fragen aufwerfen. Hier sind einige wichtige Informationen, was Mieter beachten sollen.
Mehr lesen