Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

Aktenzeichen  20 ZB 20.2666

Datum:
12.7.2021
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 23010
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3

 

Leitsatz

Verfahrensgang

Au 9 K 20.597 2020-09-21 Urt VGAUGSBURG VG Augsburg

Tenor

I. Die Berufung wird zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
II. Der Streitwert wird vorläufig auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Wohnen mit Hund: Regelungen und Vorschriften in der Mietwohnung

In Deutschland haben rund 21 Prozent der Haushalte einen oder mehrere Hunde. Der Vierbeiner kann oft für Streitigkeiten innerhalb des Wohngebiets oder mit dem Vermieter sorgen. Welche Regeln oder Vorschriften Sie beim Halten eines Hundes beachten müssen, erklären wir Ihnen hier.
Mehr lesen