Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

Aktenzeichen  20 ZB 20.2666

Datum:
12.7.2021
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 23010
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3

 

Leitsatz

Verfahrensgang

Au 9 K 20.597 2020-09-21 Urt VGAUGSBURG VG Augsburg

Tenor

I. Die Berufung wird zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
II. Der Streitwert wird vorläufig auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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