Sozialrecht

Freiwillige Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung  und Beitragseinstufung

Aktenzeichen  S 17 KR 424/15

Datum:
29.4.2016
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2016, 130212
Gerichtsart:
SG
Gerichtsort:
Würzburg
Rechtsweg:
Sozialgerichtsbarkeit
Normen:
SGG § 51 Abs. 1, § 57 Abs. 1 S. 190, 87 Abs. 1 S. 1, § 92, § 136 Abs. 3

 

Leitsatz

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe

I.
Die form- und fristgerecht (§§ 90, 92, 87 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz – SGG) zum sachlich und örtlich zuständigen Sozialgericht Würzburg (§§ 51 Abs. 1, 57 Abs. 1 Satz 1 SGG) erhobene Klage ist zulässig.
Die Klage ist jedoch nicht begründet. Die Bescheide vom 01.10.2014 und 21.01.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.08.2015 sind rechtlich nicht zu beanstanden. Zur Begründung nimmt das Gericht insbesondere auf den Widerspruchsbescheid vom 13.08.2015 ausdrücklich Bezug und schließt sich diesem in vollem Umfang an (§ 136 Abs. 3 SGG).
II.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

BAföG – das Bundesausbildungsförderungsgesetz einfach erklärt

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, sorgt seit über 50 Jahren für finanzielle Entlastung bei Studium und Ausbildung. Der folgende Artikel erläutert, wer Anspruch auf diese wichtige Förderung hat, wovon ihre Höhe abhängt und welche Besonderheiten es bei Studium und Ausbildung gibt.
Mehr lesen

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen