Aktenzeichen 1 BvR 2356/20
§ 32 Abs 6 SOG ND vom 17.12.2019
§ 32 Abs 7 SOG ND vom 20.05.2019
Verfahrensgang
vorgehend BVerwG, 31. Juli 2020, Az: 3 B 4/20, Beschlussvorgehend OVG Lüneburg, 13. November 2019, Az: 12 LC 79/19, Beschluss
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
1
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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