Steuerrecht

3 AZR 873/16

Aktenzeichen  3 AZR 873/16

Datum:
26.1.2021
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2021:260121.U.3AZR873.16.0
Spruchkörper:
3. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Koblenz, 16. Februar 2016, Az: 11 Ca 4351/15, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 4. November 2016, Az: 1 Sa 129/16, Urteil

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. November 2016 – 1 Sa 129/16 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Zwanziger    
        
    Spinner    
        
    Roloff    
        
        
        
    Bindl    
        
    Siebels    
        
        

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