Steuerrecht

4 AZR 360/20

Aktenzeichen  4 AZR 360/20

Datum:
17.3.2021
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2021:170321.U.4AZR360.20.0
Spruchkörper:
4. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Dortmund, 18. September 2019, Az: 9 Ca 1279/19, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), 14. Mai 2020, Az: 17 Sa 1693/19, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Mai 2020 – 17 Sa 1693/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 327/20 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Treber    
        
    Klug    
        
    W. Reinfelder    
        
        
        
    Schuldt    
        
    Häseler-Wallwitz    
        
        

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