Steuerrecht

4 AZR 467/18

Aktenzeichen  4 AZR 467/18

Datum:
16.10.2019
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2019:161019.U.4AZR467.18.0
Spruchkörper:
4. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Weiden, 24. August 2017, Az: 2 Ca 195/17, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Nürnberg, 14. Juni 2018, Az: 5 Sa 351/17, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. Juni 2018 – 5 Sa 351/17 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 76/19 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Treber    
        
    W. Reinfelder    
        
    Klug    
        
        
        
    Schuldt    
        
    Theodor Wuppermann    
        
        

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