Steuerrecht

4 AZR 843/09

Aktenzeichen  4 AZR 843/09

Datum:
16.11.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
4. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Leipzig, 28. Mai 2009, Az: 14 Ca 5096/08, Urteilvorgehend Sächsisches Landesarbeitsgericht, 29. Oktober 2009, Az: 6 Sa 332/09, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2009 – 6 Sa 332/09 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klagen als unzulässig zurückgewiesen werden.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren – 4 AZR 839/09 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Bepler    
        
    Treber    
        
    Winter    
        
        
        
    von Dassel    
        
    J. Ratayczak    
        
        

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Steuererklärung für Rentner

Grundsätzlich ist man als Rentner zur Steuererklärung verpflichtet, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Es gibt allerdings Ausnahmen und Freibeträge, die diesen erhöhen.
Mehr lesen