Steuerrecht

5 AZR 111/21

Aktenzeichen  5 AZR 111/21

Datum:
21.7.2021
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2021:210721.U.5AZR111.21.0
Spruchkörper:
5. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Hannover, 11. Oktober 2019, Az: 8 Ca 60/19, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 2. Dezember 2020, Az: 13 Sa 856/19, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 2020 – 13 Sa 856/19 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 5 AZR 110/21 – auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
        
    Linck    
        
    Biebl    
        
    Volk    
        
        
        
    Mandrossa     
        
    Störring     
        
        

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