Steuerrecht

6 AZR 643/15

Aktenzeichen  6 AZR 643/15

Datum:
9.6.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2016:090616.U.6AZR643.15.0
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Lingen, 23. Oktober 2014, Az: 3 Ca 174/14, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 21. September 2015, Az: 8 Sa 1532/14, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. September 2015 – 8 Sa 1532/14 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    VRiBAG Dr. Fischermeier ist an der Beifügungseiner Unterschrift verhindertSpelge    
        
    Spelge     
        
    Krumbiegel     
        
        
        
    Wollensak     
        
    C. Klar     
        
        

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